Erstmalig konnte weltweit nachgewiesen werden, dass neben Speichel auch isolierte DNA aus Blut als Schlüsselreiz für die Aufnahme einer Geruchsspur durch Hunde geeignet ist. Ein Forschungsprojekt der Universität Leipzig – Institut für Rechtsmedizin und der Hochschule der Sächsischen Polizei ging der Frage nach, wie zuverlässig Mantrailer-Hunde die individuelle Geruchsspur eines Menschen unter realen polizeilichen Einsatzbedingungen verfolgen können. 

Polizeihunde schnüffeln beim Mantrailing

Beim Mantrailing suchen speziell ausgebildete Polizeihunde mittels einer einmaligen Geruchsspur genau nach dem Menschen, zu dem diese passt. In der  Studie haben die Hunde diese Aufgabe mit Bravour gemeistert. In insgesamt 675 Testläufen konnten die Polizeihunde die richtige Geruchsspur mit einer Spezifität von 0,97 und einer Sensitivität von 0,98 aufnehmen und verfolgen.

Zur Beschreibung der Verlässlichkeit der Ergebnisse wurde die aus der medizinischen Diagnostik bekannte sogenannte Testsensitivität und Testspezifität verwendet. Einzelne positive Ergebnisse, wenn der Hund also die richtige Geruchsspur aufnimmt, werden in der Summe aufgerechnet. Ergebnis der Testsensitivität: in 98 Prozent der Fälle wurde die Geruchsspur durch die Hunde erkannt. Von praktischer Relevanz ist daneben insbesondere die Testspezifität von 97 Prozent, wobei hier der Hund nur losgeht, wenn tatsächlich eine individuelle Spur vorhanden ist.

DNA aus Blut für die Studie gewonnen

Die Forscher haben die DNA aus Blut gewonnen. Laut Dr. Carsten Babian vom Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig wurden insgesamt sieben Probanden jeweils 100 Milliliter durch Venenpunktion entnommen und daraus die DNA isoliert. Danach wurden die DNA-Proben unter sterilen Bedingungen auf Schaumstoffronden aufgetropft und angetrocknet. Um den wesentlichen Einfluss der DNA als Schlüsselreiz für die Hunde zu überprüfen, wurden zusätzlich entsprechende Negativproben durchgeführt, in denen keine DNA vorhanden war.

Rechtliche Verwertbarkeit der Spurensuche durch Hunde

Hintergrund dieser Forschung ist die rechtliche Verwertbarkeit der Spurensuche durch die Hunde durch die Justiz. Bislang wurde vielfach grundsätzlich in Frage gestellt, ob die Ergebnisse des Einsatzes von Mantrailing vor Gericht überhaupt einfließen können. Die Ergebnisse der Studie belegen nun, dass zum einen individueller Geruch verfolgt wird und zum anderen, dass die Abwesenheit des individuellen Geruchs erkannt wird. Die detaillierten Forschungsergebnisse wurden in Englisch auf sciencedirect.com veröffentlicht.

Insgesamt ist der Geruchsbeweis als wertvolle Ergänzung der Ermittlungsergebnisse zu sehen.

meinte Polizeidirektor Leif Woidtke von der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH). Das Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig ist in allen Fällen von Gewalteinwirkungen (Verkehrsunfälle, Tötungen, häusliche Gewalt, Kindesmisshandlung) und äußeren Einflüssen (Strom, Hitze/Kälte, Wasser) zuständig. Allein im Jahr 2016 wurden über 700 Sektionen durchgeführt.

Von vielen bekannten Hundeführern wie der Mantrail Academy Austria wurde die Studie angezweifelt und ließen deshalb ihre Hunde zum Beweis antreten. Im März 2018 wurde die Studie aus Leipzig in Wien nachgestellt. Das Ergebnis? Hunde können vermisste Menschen aufgrund ihrer DNA erschnüffeln.

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